Wenn Sie ein Tier aus dem Tierheim aufnehmen möchten
Bevor ein Tier in die Familie kommt, bitten wir im Namen unserer Tiere um Beachtung folgender Punkte:
Bitte lassen Sie sich Zeit und klären folgende Punkte genaustens ab:
- Welche Tierart wünschen Sie sich und welche passt zu Ihren Lebensumständen?
- Informieren Sie die ganze Familie!
- Bitte informieren Sie sich umfassend über die artgerechte Ernährung – Unterbringung – Beschäftigung – Gesundheitsvorsorge
- Bedenken Sie Lebenserwartung, Kosten und Zeitaufwand!
- Bedenken Sie die Urlaubs- und Krankheitsvertretung!
- Bedenken Sie eventuelle Vorschriften von Vermieter bzw. Hausverwaltung!
Wir beraten Sie gern und entsprechend modernen Tierschutz-Anforderungen!
Für die Vermittlung von Tieren erheben wir grundsätzlich eine Schutzgebühr, welche sich nach Art und Alter und ob eine Kastration vorgenommen wurde sowie nach dem Gesundheitszustand des jeweiligen Tieres gestaffelt bemisst
- Die Schutzgebühr wird erhoben, um vorzubeugen, dass Tiere spontan und unüberlegt aus dem Tierheim geholt werden oder zu Versuchszwecken weiter veräußert werden.
- Im Falle der Hundevermittlung erheben wir eine An- und Abfahrtspauschale.
- Wir behalten uns sowohl vor als auch nach der Vermittlung das Recht vor, einen Kontrollbesuch bei Ihnen zu machen und die Haltungsbedingungen des Tieres zu prüfen.
- Gerne können Sie uns jederzeit vor und nach der Vermittlung eines Tieres konsultieren und Rat bzw. Hilfe einholen.
Vermittlung von Hunden
Unsere Hunde sind grundsätzlich entwurmt und geimpft, teilw. gechipt und kastriert und haben einen nationalen Impfpass nach EU-Vorschriften.
- Haben Sie für einen bestimmten Hund ein besonderes Interesse und tragen sich mit dem Gedanken, ihn zu erwerben, so füllen Sie bei uns eine Selbstauskunft aus, in der wir die artgerechte Haltung bei Ihnen zu Hause abfragen. Diese Angaben geben wir selbstverständlich nicht an Dritte weiter, allerdings sind wir gegenüber Behörden zur Auskunft verpflichtet.
- Im Interesse des Hundes ist es auch wünschenswert, wenn Sie mehrmals mit dem Hund während unserer offiziellen Öffnungszeiten Gassi gehen
- Wenn Sie sich und wir uns entschieden haben sollten, mit diesem Hund Ihr gemeinsames Leben zu gestalten, bringen wir Ihnen ihr neues Familienmitglied nach Hause. Wir möchten uns vor Ort ein Bild über die zukünftige Lebenssituation machen. Es wird ein schriftlicher Übereignungsvertrag mit dem Tierschutzverein Freital geschlossen. Der Übereignungsvertrag enthält folgende wesentliche Formulierung entsprechend des Tierschutzgesetzes: „Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier jederzeit artgerecht zu halten und tierärztlich versorgen zu lassen. Das Tier darf weder angebunden gehalten noch zu Tierversuchen benutzt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Abwesenheit ist für eine artgerechte Haltung zu sorgen.“
- Sollten wir Verstöße gegen eine artgerechte Haltung feststellen, dann sind wir berechtigt, den Hund zurück zu holen. Davon machen wir Gebrauch, wenn erteilte Auflagen bzw. Ratschläge unsererseits von Ihnen weiterhin nicht eingehalten werden bzw. die Verstöße gravierend sind!
Vermittlung von Katzen und Kleintieren
Kommen Sie persönlich im Tierheim vorbei und schauen Sie sich unsere Katzen bzw. Kleintiere an. Bei einem ausführlichen Gespräch werden Ihre Vorstellungen und Wünsche sowie Gegebenheiten und Erfordernisse miteinander abgeglichen, Sie erhalten eine ausführliche Beratung.
Unsere Katzen sind geimpft, entwurmt und gechippt sowie meistens kastriert und haben einen nationalen Impfpass nach EU-Vorschriften. Eine Ausnahme sind unsere Katzenjungen, bei denen Impfungen und Kastration noch nicht möglich/sinnvoll waren.
Bei der Vermittlung von Katzen und Kleintieren wird ebenfalls in jedem Fall ein entspechender schriftlicher Vertrag angefertigt.