Tierschutzverein
Freital und Umgebung e.V.

Baba < Zurück zu Hunde

Geboren:15.04.2021
Geschlecht:Männlich
Kastriert:Nein
Rasse:American Bullymix
Status:Zur Vermittlung freigegeben

Update ‼️

Inzwischen zeigt Baba sich leider nicht mehr so freundlich und aufgeschlossen fremden (und auch bekannten) Menschen gegenüber. Er neigt dazu Grenzen massiv auszutesten und versucht seinen Willen mit Angriff durchzusetzen. Wir arbeiten intensiv an dem Thema und machen kleine Fortschritte, allerdings beinhaltet dies, dass er den Zwinger nicht mehr ohne Maulkorb verlässt. Wir bitten drum, sich dann zu melden, wenn genug Erfahrung vorhanden ist, Baba kann ein treuer und loyaler Hund sein, braucht aber einen souveränen und klaren Menschen an der Seite. Wir vermitteln ihn nur an kinderlosen und tierlosen Haushalt.

Baba ist ein American Bully und im April 2021 geboren. Er ist ein intakter Rüde mit circa 40kg Körpergewicht. Zu seiner Vorgeschichte können wir nicht viel sagen, nur das er aus einer nicht artgerechten Haltung kommt. Baba ist grundsätzlich sehr freundlich zu Menschen, auch bei fremden Menschen hat er keine Probleme und geht freudig auf diese zu. Er läuft gut bis sehr gut an der Leine und lässt sich ruhig an Hunden vorbeiführen. Rassetypisch ist er allgemein eher der entspannte Typ. Da er im Juni 2024 einen Kreuzbandriss mit anschließender OP hatte, bekommt er aktuell Physiotherapie, die er mit Bravour meistert. Baba lässt sich gerne auf Menschen ein und für Futter würde er fast alles tun. Leider kam Baba aus der Vermittlung zurück da es einen Beissvorfall gab, wie es zu dieser Situation kam können wir nicht 100% nachvollziehen. Aufgrund dessen wird Baba nicht in eine Familie mit Kindern vermittelt. Andere Haustiere wie Hamster, Kaninchen, Katze etc. sollten auch nicht vorhanden sein. Im Tierheim zeigt sich Baba sehr interessiert an Hündinnen, andere Rüden braucht er nicht in seinem Leben.

Bitte beachten Sie: Die Tierbeschreibungen basieren auf Beobachtungen im Tierheim oder auf Informationen Dritter und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Das Verhalten in familiärer Unterbringung kann deshalb von den Beschreibungen abweichen.

Trotz eines Urteils des BGH, wonach Mietern die Hundehaltung nicht generell verboten werden kann, muss uns bei einer Vermittlung eines Hundes eine Einverständniserklärung des Vermieters vorgelegt werden, um eventuelle Unstimmigkeiten mit diesem von vornherein auszuschließen!

< Zurück zu